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Allgemeine Geschäfts­bedingungen

ARU Gesellschaft für Abfalltransporte Recycling und Umweltschutz GmbH

Am Birkengrund 16, 14974 Ludwigsfelde
Telefon:
030 5604440
Telefax:
030 56044423
E-Mail:

Berliner Sparkasse

IBAN:
DE211005 0000 0720 0259 23 BIC:BELADEBEXXX

Commerzbank

IBAN:
DE52 1004 0000 08611998 00 BIC:COBADEFFXXX
  1. Die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage eines Leistungsnachweises, bzw. im elektronischen Verfahren. Der Leistungsnachweis, in Papierform, bzw. Elektronisch, ist vom Auftraggeber oder seinen hierzu beauftragten Mitarbeitern unverzüglich auf die Richtigkeit zu überprüfen und zu unterzeichnen. Unsere Mitarbeiter sind nicht dazu verpflichtet, die Berechtigung einzelner Mitarbeiter des Auftraggebers zur Überprüfung und Unterzeichnung des Leistungsnachweises zu kontrollieren.
    Mit der Unterzeichnung erkennt der Auftraggeber den Leistungsnachweis unwiderruflich als verbindliche Abrechnungsgrundlage an.
    Wird der Leistungsnachweis nicht vor Ort bestätigt, übersendet ARU dem Auftraggeber unverzüglich ein Korrekturformular (FL 14.01) über Art, Umfang, Ort und Zeit der Leistung; erhebt der Auftraggeber hiergegen keine Einwendungen innerhalb von zwei Werktagen, gilt der Leistungsumfang als anerkannt.
    Als Abrechnungsgrundlage gilt die vom Kunden bestellte Containergröße.
  2. Für Schäden, die bei der Ausführung eines Auftrages entstehen, haften wir und unsere Mitarbeiter im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur bis zu der Höhe, in der unsere Versicherung entsprechend den abgeschlossenen Versicherungsverträgen Ersatz zu leisten hat.
    Eine Haftung ist ferner dann ausgeschlossen, wenn der Geschädigte auf andere Weise Ersatz erlangen kann.
  3. Terminzusagen können nur unverbindlich gegeben werden. Wir oder unsere Mitarbeiter haften nicht für Schäden, die aus der Nichteinhaltung einer Terminzusage entstehen.
  4. Einsatzorte auf Grundstücken, insbesondere Baustellen, Hof-, Lagerplätzen sowie auf Gehwegen sind vom Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern so einzurichten, dass sie mit unseren Fahrzeugen zur Ausführung des Auftrages befahren werden können. Das befahren erfolgt auf die Gefahr des Auftraggebers; wir übernehmen keine Haftung für Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten dadurch entstehen, dass ein Einsatzort allgemein oder infolge unzureichender Vorbereitung durch den Auftraggeber nicht befahrbar ist.
  5. Container, die dem Auftraggeber zur Ausführung des Auftrages zur Verfügung gestellt werden, sind von dem Auftraggeber und seinen Mitarbeitern ordnungsgemäß und sorgfältig zu behandeln. Für etwaige Schäden an einem Container, die durch eine nicht ordnungsgemäße Handhabung oder eine nicht bestimmungsgemäße Befüllung des Containers durch den Auftraggeber oder dessen Mitarbeiter verursacht werden, haftet der Auftraggeber. Bei Einsätzen auf öffentlichem Straßenland sind die gestellten Container von dem Auftraggeber oder seinen Mitarbeitern entsprechend der geltenden Regelungen der Straßenverkehrsordnung zu sichern.
    Werden dem Auftraggeber Container für den Einsatz auf Baustellen, Hof- oder Lagerplätzen oder anderen Einsatzorten in oder außerhalb des öffentlichen Straßenlandes gestellt, sind sie entsprechend den für den wirtschaftlichen Tätigkeitsbereich des Auftraggebers geltenden Unfallverhütungsvorschriften zu sichern und zu befüllen.
    Für Schäden, die dem Auftraggeber oder Dritten dadurch entstehen, dass ein von uns gestellter Container von dem Auftraggeber nicht ordnungsgemäß nach den oben genannten Regelungen gesichert worden ist, haftet ausschließlich der Auftraggeber.
  6. Der Auftraggeber und seine Mitarbeiter sind dafür verantwortlich, dass die in den Container eingefüllten Abfälle oder sonstige Materialien zutreffend bezeichnet werden.
    Wird bei der Entleerung des Containers festgestellt, dass die Materialien von der bezeichneten Art abweichen, behalten wir uns vor, die entstehenden Mehrkosten in voller Höhe dem Auftraggeber zu berechnen.
  7. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
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